ROTEC Real Estate Management und Service GmbH

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Hersfeld unter HRB 866 eingetragenen ROTEC Real Estate Management und Service GmbH, Am Kurpark 33 b, 36251 Bad Hersfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ruediger W. Pinno,
Geschäftszweig: Planung, Beratung und Management für Gewerbeimmobilien in allen Bereichen des Bau- und Immobilenwesens, insbes.d.Centermanagement pp.

ist am 20.03.2024, um 11:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
252 IN 26/24
Amtsgericht Dortmund, 20.03.2024