Rosenthal, René

36r IN 279/18

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
René Rosenthal, geboren am 18.02.1970, Gastroservice, Sigmaringer Straße 35, 10713 Berlin
– Schuldner –
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Beschluss:
1. Dem Schuldner wird vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.04.2018 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 02.05.2023