Ritter, Joachim

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 606/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Ritter, Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter HRA 4968 eingetragenen Firma VIA-Verlag Joachim Ritter e.K., Marienfelder Str. 18, 33330 Gütersloh

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schils pp., Vossenstr. 4, 33330 Gütersloh

ist die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 26.01.2024 abgelaufen. Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Versagungsgründe dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 3, §§ 296 bis 298 InsO).
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Forderungen aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung unter den Voraussetzungen des § 302 InsO von der Restschuldbefreiung unberührt bleiben. Eine gesonderter Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung ist dafür nicht erforderlich.
43 IN 606/20
Amtsgericht Bielefeld, 29.05.2024