Rios Ruiz, Alberto

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 277/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO freigegebene Sondervermögen aus dem Verfahren 67h IN 14/18 des Herrn Alberto Rios Ruiz, geboren am 06.05.1973, Torfstück 11 a, 22415 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 115014 eingetragenen Firma Luxini Hamburg e.K., Eppendorfer Landstraße 124, 20251 Hamburg

ist am 12.01.2024, um 13:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 277/23
Amtsgericht Hamburg, 12.01.2024