Rimpex-Bau GmbH & Co. KG

3 IN 69/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rimpex-Bau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rimpex Verwaltungs GmbH, Schulstraße 23, 89150 Laichingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Özgür Kilic
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725278
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den in der mündlichen Verhandlung vom 14.02.2024 vor dem OLG Stuttgart (Az. 3 U 228/22) geschlossenen, bis zum 13.03.2024 widerruflichen, Vergleich, durch welchen sich der Beklagte Erik Walter zur Zahlung eines Betrages i.H.v. 50.000,00 € zugunsten der Insolvenzmasse verpflichtet,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.03.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Ulm – Insolvenzgericht – 15.02.2024