RIKA-Bau GmbH

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des RIKA-Bau GmbH, Gewerbestr. 10, 03172 Guben (HRB 8643 CB , Amtsgericht Cottbus), ist das Verfahren mit Beschluss vom 23. April 2024 gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben worden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 23. April 2024, AZ: 63 IN 188/11