Rickmers Holding AG

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 173/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136889 eingetragenen Rickmers Holding AG, Große Bleichen 68, 20354 Hamburg (vormals: Neumühlen 19, 22763 Hamburg)

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg

wird hiermit ein weiterer Auslagenvorschuss in Höhe von 520.625,00 EUR für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters bewilligt.
Der Auslagenvorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 17.09.2018 aus.
Im Hinblick auf die Beschlüsse vom 08.08.2017, 08.06.2018, 18.03.2020, 12.01.2021,15.02.2022 und 02.02.2023, wonach bereits Auslagenvorschüsse für die abgeschlossene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bewilligt wurden, steht dem Insolvenzverwalter nunmehr auch für die Folgeprämie ein Vorschuss zu.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 173/17
Amtsgericht Hamburg, 23.01.2024