RG Rohrgruppe GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 595/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRA 3200 eingetragenen RG Rohrgruppe GmbH & Co. KG, Klosterstraße 13, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 4391 eingetragene RG Rohrgruppe Verwaltungs GmbH, Klosterstraße 13, 45711 Datteln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Peter Große – Kreul, Reimannsweg 14, 45968 Gladbeck, Richard Schupp., Kloschinskystr. 26, 54292 Trier und Achim Paul Richard Godau., Quellenweg 17, 44267 Dortmund

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Moritz Hansberg, Castroper Str. 276, 44791 Bochum
wird beschlossen:
Die in Kürze vorzunehmende abschließende Schlussverteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
1.
Eine Verteilung erfolgt erst ab einen Betrag von im Einzelfall mehr als 11,- EUR mit der Maßgabe, dass verschiedene Forderungen eines Gläubigers zu addieren sind.
2.
Aufgrund vorstehend Ziffer 1 nicht verteilte Beträge wachsen den übrigen Gläubigern an.
Gründe:
Der Beschluss war auf Anregung des Insolvenzverwalters zu fassen, vgl. Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Auflage 2019, Rand-Nr. 25 zu § 203 .
Angesichts des Alters von mehr als 20 Jahren der mehr als 700 Forderungsanmeldungen wird sich im Einzelfall absehbar Ermittlungsaufwand des Insolvenzverwalters in Bezug auf den Verbleib von Gläubigern ergeben. Die Kosten für eine Melderegisterauskunft beträgt in der Regel 11,- EUR. Hieran orientiert sich die erfolgte Beschlussfassung, die eine sachgerechte Schlussverteilung sicherstellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
d. Treuhänd.
80 IN 595/02
Amtsgericht Bochum, 14.06.2023