Revolution Mediadesign GmbH

1500 IN 649/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Revolution Mediadesign GmbH, Karl-Benz-Straße 6 a, 85221 Dachau, vertreten durch die Geschäftsführerin Franzel Monika
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 179554
– Schuldnerin –
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26-37 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 28.08.2023