recop electronic gesellschaft mbH

666 IN 101/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der recop electronic gesellschaft mbH, Otto-Hahn-Straße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 7155), vertr. d.: Sven Böhm, Geschäftsf. der recop electronic gesellschaft mbH, Brederscheid 2, 45219 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 14.04.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 16.02.2023