REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Urszula Chrusnik, Walter-Poller-Str. 71, 59192 Bergkamen
Geschäftszweig: die gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 3 GewO gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung pp

ist am 14.12.2023, um 13:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Gutjahrstraße 12, 44287 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 99/23
Amtsgericht Dortmund, 14.12.2023