Ramsteiner Hofbräu GmbH Dr. Andreas Hausmann i.L.

In dem Insolvenzverfahren
Ramsteiner Hofbräu GmbH Dr. Andreas Hausmann i.L., Reichswaldstraße 1 c, 66877 Ramstein-Miesenbach (AG Zweibrücken, HRB 30560),
vertreten durch:
Dr. Andreas Hausmann, Lettow-Vorbeck-Str. 26, 67659 Kaiserslautern, (Gesellschafter),

wird d. Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Einwendungen hiergegen sowie gegen die nachträglichen Forderungen können bis spät. 15.09.2023 schriftlich vorgebracht werden.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündigung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Zweibrücken, den 18.07.2023
1 IN 27/14