Rammonat, Joachim

1 IN 31/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Joachim Rammonat, ehemals selbstständig als Inhaber eines Fotogeschäfts unter der Firma Photo Express Cochem GmbH&CoKG, geb. am 29.11.1957, Kirchstraße 4, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 5651), ist durch Beschluss vom 16.02.2024 Rechtsanwalt Alexander Kinn, Max-Planck-Straße 12, 54296 Trier, Tel.: 0651 9924144, Fax: 0651 9924146, E-Mail: insolvenzen@laub-rechtsanwaelte.de gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.
Die Abtretungsfrist beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 20.06.2023 und endet am 22.06.2026.
Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 16.02.2024