PWS-Europe GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 98/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 179644 eingetragenen PWS-Europe GmbH, Willy-Brandt-Straße 23,, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Nuhs
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Spielwaren, Gartengeräten und diversen Produkten an Wiederverkäufer, überwiegend Deutschland, Österreich und der Schweiz.

ist am 23.04.2024, um 17:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Reinhold Horn, Langenstücken 34, 22393 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 98/24
Amtsgericht Hamburg, 23.04.2024