purefood GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 259/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 169447 eingetragenen purefood GmbH, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlo Udo Kohns
Geschäftszweig: Die Herstellung u. d. Vertrieb v. Speisen u. Getränken. Die Gesellschaft verfolgt d. weiteren Zweck, mit ihrer Geschäftstätigkeit eine erh. pos. Wirkung auf d. Gemeinwohl sowie d. Umwelt zu erzielen.

ist am 11.10.2023, um 12:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 259/23
Amtsgericht Hamburg, 11.10.2023