Projekt-Optimal GmbH

IN 46/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Projekt-Optimal GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Anna-Maria Döring-Zöger, geboren am 22.06.1954 und Karsten Otto Kurt-Heinz Zöger, geboren am 11.02.1949, Gartenweg 15, 37308 Kella
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 500360
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 000075-22/ST/ME
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Erfolgte die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 02.02.2023.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von xxx EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung).
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 20%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren den Betrieb für die Dauer von 3 Monaten fortgeführt. Dieser erhebliche Zeitmehraufwand war mit einer Erhöhung von 20% der Regelvergütung angemessen zu bewerten.
An Auslagen wurde die Pauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Mühlhausen – Insolvenzgericht – 14.03.2023