P&P GmbH Nürnberg

Amtsgericht Chemnitz – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 14 IN 1140/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P&P GmbH Nürnberg, vertr. d. d. GF Stephan Jaeger Scheringer Straße 1, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28312
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Jaeger
ergeht am 28.03.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Gläubiger nachrangiger Forderungen werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich zweifach bis zum 19.04.2023 bei dem Sachwalter unter Angabe des Betrages und Grundes der Forderung anzumelden. In der Anmeldung ist die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
Zinsforderungen, die ab Eröffnung des Verfahrens angemeldet werden, sind bis zum 30.09.2023, als voraussichtlichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens, zu berechnen.
2. Für die Prüfung der nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 39 InsO und der ggf. noch eingehenden nicht nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.05.2023 der Höhe und / oder dem Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

3. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.05.2023 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Sachwalters RA Helgi Heumann, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.