Polyestertechnik Lars Rafalzik GmbH

3 IN 95/23: In dem Insolvenzverfahren Polyestertechnik Lars Rafalzik GmbH, Am Rübenmorgen 12, 35582 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6304), vertr. d.: Lars Benjamin Rafalzik, Lessingstraße 4, 35582 Wetzlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 21.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 03.04.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 21.02.2024 und dem vorstehenden Stichtag 03.04.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 05.01.2024