PICAM GmbH

36p IN 2121/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PICAM GmbH, Hubertusallee 74, 14193 Berlin
– vertreten durch den Geschäftsführer Pascal Savelsbergh
Amtsgericht Charlottenburg – HRB 173713
– Schuldnerin –
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
– Anhörung zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen: Regelvergütung nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 50.675,81 EUR
– Anhörung zum Antrag des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Dr. Strohmeyer auf Festsetzung seiner Vergütung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.05.2023
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie zur Insolvenzverwaltervergütung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 20.710,32 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 15.193,24 EUR gegenübersteht.
Hiervon sind vorrangig die restlichen Massekosten zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 04.04.2023