Phone-Center GmbH

In dem Insolvenzverfahren Phone-Center GmbH, Löhrrondell 5a, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22892), vertr. d.: 1. Mustafa Ademi, Auf der Lay 2a, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), 2. Edvin Alija, Mariahilfstraße 26-28, 56068 Koblenz, (Geschäftsführer), wird die auf den 01.02.2023 bestimmte Gläubigerversammlung vertagt.
Es wird nunmehr besonderer Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 15.02.2023, 09:00 Uhr, Saal 49, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
Der Termin dient zur Zustimmung über den vom Insolvenzverwalter vorgelegten außergerichtlichen Vergleich über die gegen den Schuldner zu 1. geltend gemachten Haftungsansprüche.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt
(§ 160 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 30.01.2023
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 159/19