Phoenix Visions SaaS UG (haftungsbeschränkt)

11 IN 351/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Phoenix Visions SaaS UG (haftungsbeschränkt), Waldseestraße 30, 76530 Baden-Baden, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Peter Bühler, Am Zubringer 2, 76437 Rastatt und Norbert Herzberg, Gleißlestraße 32, 77815 Bühl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 728700
– Schuldnerin –
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Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung und des Vergütungsantrags des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.01.2023
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Baden-Baden erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht – 07.11.2022