Pfefferle, Roland

58 IN 473/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Roland Pfefferle, geboren am 08.04.1964, Eisenbahnstraße 11, 79426 Buggingen
Inhaber der Roland Pfefferle Feinwerktechnik e. K., Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 310436
– Schuldner –
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Beschluss:
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1. Auf Antrag des Schuldners ist gem. § 300 Abs. 1,Satz 2, Nr. 1 InsO a. F. über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 30.11.2023 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau – Insolvenzgericht – 17.11.2023