Petra Mader Textilvertriebs GmbH

61 IN 48/19 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Petra Mader Textilvertriebs GmbH, vertr.d.d. GF´in Petra Mader, Louisenstraße 64 1/2, 61348 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 5539), vertr. d.: Petra Mader, als GF´in d. Fa. Petra Mader Textilvertr. GmbH, Hinten den Rahmen 4, 61348 Bad Homburg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 08.03.2024