Petker, Peter

9 IN 976/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Peter Petker, geb. am 15.02.1961, Hügelstraße 14, 64404 Bickenbach, als Inhaber der Hydromatic Petker e. K., Kiefernweg 3, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRA 84605), ist dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 300-302, 38 InsO).
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
G r ü n d e :
Die Restschuldbefreiung wurde auf Antrag des Schuldners angekündigt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endete am 21.02.2023. Die Beteiligten wurden zum Antrag auf Restschuldbefreiung angehört. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner ist daher antragsgemäß Restschuldbefreiung zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von demjenigen, dessen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen wurde, mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 28.03.2023