Personal Service Nord Dienstleistungs GmbH

18 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personal Service Nord Dienstleistungs GmbH, Horkelstraße 12, 49808 Lingen (Ems) (AG Köln, HRB 91911), vertr. d.: 1. Andrea Schlarmann, Lindenstraße 21, 48282 Emsdetten, (Geschäftsführerin),
ist am 16.05.2023 die besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet worden.
Diese Gläubigerversammlung dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Der Insolvenzverwalter erhält seitens der Gläubigerversammlung die Zustimmung, dass er berechtigt ist, die Haftungsansprüche auf Grundlage von § 64 GmbHG sowie § 15 b InsO gegen die Geschäftsführerin der Gesellschaft in Höhe von nominell 646.637,82 € klagweise bei dem Landgericht Osnabrück geltend zu machen.
Die von dem Insolvenzverwalter hier eingereichten Unterlagen konnten auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Den Beteiligten des Verfahrens wurde, unter Hinweis auf ihr Widerspruchsrecht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.06.2023 gegeben.
Des Weiteren waren folgende Hinweise ergangen:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, hier der 16.06.2023, keine ablehnenden Stellungnahmen bzw. Widersprüche erhoben werden.
> Seitens der Gläubiger, die bis zum 16.06.2023 keine schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung somit als erteilt.
Es sind keine Einsichtnahmen erfolgt und es sind keine Stellungnahmen oder widersprechenden Anträge eingegangen.
Es wird daher durch das Insolvenzgericht festgestellt, dass seitens der Gläubigerversammlung folgender Beschluss gefasst wurde:
Der Insolvenzverwalter erhält seitens der Gläubigerversammlung die Zustimmung, dass er berechtigt ist, die Haftungsansprüche auf Grundlage von § 64 GmbHG sowie § 15 b InsO gegen die Geschäftsführerin der Gesellschaft in Höhe von nominell 646.637,82 € klagweise bei dem Landgericht Osnabrück geltend zu machen.
Die heutige Gläubigerversammlung wurde geschlossen.
Amtsgericht Lingen (Ems), 19.06.2023