Peckmann, Siegfried

71 IN 48/16 EIN: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Siegfried Peckmann, geb. am 12.12.1955, Kleine Straße 1, 37586 Dassel-Markoldendorf (AG Göttingen, HRA 200098, HRA130793), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 04.01.2023 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
Das Vermögen, das der Schuldner nach dem 20.09.2022 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 20.09.2016 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 06.02.2023