PB Composit GmbH

1 IN 164/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PB Composit GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Achim Kurt Heidle, Maierhofstr. 15, 73547 Lorch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 729380
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt, Löbtauer Str. 44, 01159 Dresden, Gz.: 313/18E138ns
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit der BUDOTECHNIKA Sp. z o.o. für festgestellte Ansprüche aus Insolvenzanfechtung
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.04.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aalen, Stuttgarter Straße 9, 73430 Aalen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Aalen – Insolvenzgericht – 15.03.2023