PAXX GmbH

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69956 eingetragenen PAXX GmbH, Schanzenstraße 102, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carmen Lanske, Drususstraße 4, 40549 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hoffmann Liebs, Kaiserswerther Straße 119, 40474 Düsseldorf

ist am 27.05.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 – 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.09.2023
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
– zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
– Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters;
– zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
503 IN 39/19
Amtsgericht Düsseldorf, 14.08.2023