Paul Nitzke GmbH & Co. KG

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 16/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA1517 eingetragenen Paul Nitzke GmbH & Co. KG, Am Mühlenteich 8, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Nitzke Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Am Mühlenteich 8, 33106 Paderborn, diese vertreten durch die gesetzlicher Vertreterinnen Frau Eva Nitzke, Hermann-Löns-Straße 165, 33104 Paderborn, und Frau Sonja Klaus, Am Schlengerbusch 19, 33106 Paderborn,

ist am 23.01.2023, um 14:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 16/23
Amtsgericht Paderborn, 23.01.2023