Patamu GmbH

7 IN 249/17
In dem masseunzulänglichen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Patamu GmbH, 86199 Augsburg, werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Nach Berichtigung der Masseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 4.488,26 verfügbar. Zu berücksichtigen sind Neumasseverbindlichkeiten gem. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO i.H.v. EUR 0,00 und Altmasseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO i.H.v. EUR 6.445,05. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Insolvenzgericht, Augsburg, Geschäftsnummer 7 IN 249/17, niedergelegt.
Augsburg, den 18.09.23, Amtsgericht Augsburg, Insolvenzgericht