Özcin, Kaan

36o IN 888/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kaan Özcin, geboren am 24.04.1974, Budapester Straße 33, 10787 Berlin
– Schuldner –
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Beschluss:
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1. Es ist gem. § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a. F. über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 20.06.2023 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 30.05.2023