OsteWert AG

12 IN 100/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OsteWert AG, Bahnhofstr. 55, 21787 Oberndorf, vertr. d. d. Vorstand Nils Uhtenwoldt (AG Tostedt, HRB 204213), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 18.04.2023