OrthoVital Reckmann GmbH

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 47/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3983 eingetragenen OrthoVital Reckmann GmbH, Schillerstr. 3, 45964 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna-Katharina Reckmann, Schiller Str. 3, 45964 Gladbeck
Geschäftszweig: Herstellung und Veräußerung von orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln

ist am 23.05.2024, um 11:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
166 IN 47/24
Amtsgericht Essen, 23.05.2024