ORNYX GmbH

66 IN 57/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ORNYX GmbH, Henstedter Straße 1, 24558 Wakendorf II, vertreten durch die Geschäftsführer Irina Anatolievna Nikitina und Artur Albertovich Savin
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 16058 KI
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Norbert Targan, Lehmweg 7, 20251 Hamburg
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 26.04.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle wird spätestens am 19.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht – 26.01.2024