Omeirat, Aynur

36o IN 2697/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aynur Omeirat, geboren am 16.05.1977, Höppnerstr. 27, 12101 Berlin, derzeit: Hoeppnerstraße 27, 12101 Berlin
– Schuldnerin –
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.07.2023 beschlossen:
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Beschluss:
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1. Es ist gem. § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 21.08.2023 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 31.07.2023