Oltmanns Dentaltechnik GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 127/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 85582 eingetragenen Oltmanns Dentaltechnik GmbH, Sülldorfer Landstraße 114, 22589 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Oltmanns,
Geschäftszweig: Die Ausführung von zahntechnischen Arbeiten aller Art einschließlich Reparaturen sowie der Handel mit dendazugehörenden Gegenständen.

ist am 11.06.2024, um 14:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Nickel, Ferdinandstraße 29 – 33, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 127/24
Amtsgericht Hamburg, 11.06.2024