O. B. Fliesenhandwerk GmbH

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 6/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 11202 eingetragenen O. B. Fliesenhandwerk GmbH, vertr. d. d. GF Oliver Beyer, Weststr. 23 a, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Beyer, Weststr. 23 a, 45891 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Handel mit und die Verlegung von Fliesen,Platten,Mosaik und Natur- und Betonwerkstein

ist am 08.02.2024, um 13:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christin Malsch, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 6/24
Amtsgericht Essen, 08.02.2024