NTC-Systems GmbH

1 IN 504/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NTC-Systems GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 12, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch den Geschäftsführer Kazzaz Ersel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 34824
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung, dass Herrn Ersel Kazzaz, dem angestellten Geschäftsführer der Schuldnerin, aus der Insolvenzmasse ein Darlehen in Höhe von 19.000,00 € gewährt wird.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt ratierlich in Höhe von 1.000,00 € monatlich und wird mit dem Gehalt von Herrn Ersel Kazzaz verrechnet
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Informationen hierzu können der Insolvenzakte entnommen bzw. beim Insolvenzverwalter erfragt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.10.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – 12.09.2023