NKK Sanitär- und Heizungstechnik GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 205/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95228 eingetragenen NKK Sanitär- und Heizungstechnik GmbH, Wendrichstraße 4, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dieter Krebs

wird hinsichtlich eines Betrages in Höhe von EUR 1.239,24 EUR die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.

Der Überschuss, der sich aus der Masse ergibt, wird als Nachtragsvergütung und als Ersatz der noch entstehenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 205/19
Amtsgericht Hamburg, 12.01.2023