NFB Netz Fernmeldebau GmbH

2 IN 68/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NFB Netz Fernmeldebau GmbH, Berger Straße 3, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Akin Erdin, Gustav-Meyrink-Straße 11 a, 82319 Starnberg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 240214
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Klein Patrick, Opitzstraße 5, 12163 Berlin, Gz.: 18/11/2020PK/st
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1. Die Prüfung der bis 15.05.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.06.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Weilheim i.OB – Insolvenzgericht – 28.04.2023