NaPro Tec GmbH & Co. KG

Geschäfts-Nr. 10 IN 88/19
In dem Insolvenzverfahren NaPro Tec GmbH & Co. KG, Weberstr. 3b-d, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRA 130840), vertr. d.: 1. NePro Tec Verwaltungs GmbH, Weberstraße 3 b-d, 26340 Zetel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karl-Wilhelm Schrade, (Geschäftsführer), ist die Einholung der Zustimmung zur Vornahme einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 Abs. 1 InsO erforderlich.
Es wird schriftliches Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Als Stichtag, der dem Termin für die besondere Gläubigerversammlung entspricht, wird der 02.05.2023 bestimmt.
Die Verfahrensbeteiligten werden aufgefordert, bis zum Ablauf dieses Tages schriftlich bei Gericht einzureichen:

* Einwendungen gegen den Abschluss eines Vergleiches mit dem früheren Geschäftsführer Karl-Wilhelm Schrade auf der Basis von 20.000,00 €
Hinweis:
Sofern keine Stellungnahme durch die Gläubiger erfolgt, gilt die Zustimmung als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündigung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 04.04.2023