Nanotherm Systems GmbH

55 IN 8/15 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nanotherm Systems GmbH, Weberstraße 81, 49084 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 17508), vertr. d.: Hans-Jürgen Niederhaus, Weberstraße 81, 49084 Osnabrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 21.02.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO).
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 8.434,71 EUR geleistet wird.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 07.02.2023