N.7 GmbH

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 82/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16473 eingetragenen N.7 GmbH, Peterstr. 7, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michele Andrea Giorgi, Düsseldorfer Landstr. 271, 47259 Duisburg

ist am 30.06.2023, um 13:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 82/23
Amtsgericht Essen, 30.06.2023