MWK Bionik Sales GmbH & Co. KG

605 IN 192/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MWK Bionik Sales GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 22, 83093 Bad Endorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MWK Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wackerbauer Matthias
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 11792
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Vergleichsangebot mit Herrn Matthias Wackerbauer vom 22.01.2024 bezüglich der Abgeltung von Haftungsansprüchen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.02.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Rosenheim – Insolvenzgericht – 31.01.2024