Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

IN 268/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Meyer Dachtechnik Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch die Geschäftsführerin Meyer Silvia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 95182
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über untenstehenden Punkt das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Gläubigerversammlung soll darüber abstimmen, ob dem Verkauf der technischen Anlagen und Maschinen sowie anderer Betriebs- und Geschäftsausstattungsgegenstände, die sich im Besitz der Insolvenzschuldnerin befinden, an die Firma Hämmerle GmbH & Co. KG, Eching, zusammen mit dem Lagerbestand, der sich ebenfalls im Besitz der Insolvenzschuldnerin befindet, und zwar an die Müller Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt), Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Jörg Müller, der auch Kommanditist der Insolvenzschuldnerin ist, erfolgen soll. Dieser Verkauf erfolgt gemäß der Zuschlagsbestätigung und Rechnung vom 01.08.2023, Rechnungsnummer 5171R0001, zu einem Preis von 1.500,00 € netto. Hinzu kommen 19 % Inkasso-Umsatzsteuer auf 1.500,00 €, was 285,00 € entspricht, sowie 18 % Aufgeld auf 1.500,00 €, was 270,00 € entspricht. Darüber hinaus fallen 19 % Umsatzsteuer auf das Aufgeld in Höhe von 270,00 € an, was 51,30 € entspricht. Insgesamt beläuft sich der Bruttobetrag somit auf 2.106,30 €. Die Gläubigerversammlung wird gebeten, diesem Verkauf zuzustimmen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.09.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht – 05.09.2023