MUB Invest GmbH

4 IN 282/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MUB Invest GmbH, Regensburger Str. 67, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17940
– Schuldnerin –
|
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn N.N. geschlossenen Kaufvertrag (Notar Dr. Mayer / Regensburg vom 5.6.2024) über das Eigentum der MUB Invest GmbH an dem Grundbesitz, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Regensburg von Hainsacker, Blatt 2872, FlNr. 112/8 für einen Preis von xxx EUR, durch welchen der Insolvenzmasse ein Betrag in Höhe von 23.0000 € (inkl. USt.) zufließt
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.07.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht – 21.06.2024