MSG Steuerberatungsgesellschaft mbH

59 IN 282/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSG Steuerberatungsgesellschaft mbH, Klubhausstraße 1, 06333 Hettstedt (AG Stendal, HRB 211007), vertr. d.: Andreas Gebhardt, Klostermansfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 27.02.2023, korrigiert mit Schreiben vom 05.04.2023, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand aufgrund des obstruierenden Schuldners.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 18.04.2023