MS Construction GmbH

58 IN 653/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Construction GmbH, Sasbacher Straße 12, 79111 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Milos Stijepic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 717604
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zu einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Inhalt, dass mit Zahlung in Höhe von insgesamt € 44.000,00, aufgeteilt in einen sofortigen Einmalbetrag in Höhe von € 20.000,00 und einem Restbetrag in Höhe von € 24.000,00 in 24 monatlichen Raten zu jeweils € 1.000,00, die Ansprüche aus der Geschäftsführerhaftung seitens des Geschäftsführers Herr Stijepic, ursprünglich ermittelt in Höhe von 322.243,98 €, abgegolten werden
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.10.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau – Insolvenzgericht – 13.09.2023