Morina Bauunternehmen GmbH

74 IN 57/23 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Morina Bauunternehmen GmbH, Maschmühlenweg 95, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206475), vertr. d.: Kurtish Morina, (Geschäftsführer), ist am 15.09.2023 um 09:30 Uhr folgendes angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es wird der Antragsgegnerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragsgegnerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragsgegnerin.
Amtsgericht Göttingen, 15.09.2023