MKR Engineering GmbH

7a IN 64/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MKR Engineering GmbH, Auf der Höhe 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Wittlich, HRB 45492), vertr. d.: 1. Matthias Kräutlein, Auf der Höhe 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 24.06.2024